Zell am Neckar... ...mehr als nur ein Stadtteil von Esslingen
Zell am Neckar......mehr als nur ein Stadtteil von Esslingen

Landschaftsschutzgebiete

Die Landschaft, die Zell umgibt, hat zwei Gesichter. Im Süden liegt das Neckartal, von dem nicht mehr viel Ursprüngliches geblieben ist. Zum Norden hin in Richtung Schurwald liegen die Streuobstwiesen, die in der gesamten Region die Landschaft prägen. Beide Landschaftsteile, so wie wir sie heute sehen, sind jedoch von Menschenhand geschaffene Kulturlandschaften, deren Erhalt Ziel der Naturschutzgesetze ist.

 

 

Auch beim Landschaftsschutz gehen die Meinungen auseinander. Viele halten die Bestimmungen für nicht ausreichend. Andere sehen in den Regelungen eine Art Käseglocke, die über alles gestülpt wird und jegliches Tun verbietet. Das Naturschutzgesetz dient der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der Sicherung ausreichender Freiflächen und auch der Schaffung von Erholungsflächen. Dieses Ziel soll durch die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit durch schonende Bewirtschaftung, Luftaustausch durch unbebaute Frischluftschneisen und Erhaltung des Artenreichtums durch vorhandene und Schaffung neuer Biotope erreicht werden.

Die Landschaft zwischen der Bebauung im Norden bis hin zum Schurwald besteht aus Wiesen, Feldern und Obstbaumwiesen. Letztere besser bekannt unter dem Namen Streuobstwiesen. Sie bestehen aus hochstämmigen Obstbäumen, die in weitem Abstand voneinander stehen. Für den Naturschutz sind sie in zwei Etagen von Bedeutung. Die Wiesen dienten der Heuernte oder als Weidefläche. Der Kronenbereich der Bäume ist das Revier zahlreicher Vogel- und Fledermausarten.

Eine besondere Rolle spielen hier abgestorbene Bäume, das sogenannte Totholz. Sie sind Lebensraum für zahlreiche Höhlenbrüter. Mitte des 20. Jahrhunderts ging es mit den Streuobstwiesen bergab. Mangelnde Pflege führt zur Vergreisung des Bestands und die Zahl der Baumruinen nimmt zu. Den Höhlenbrütern wird es recht sein, aber das einstige Landschaftsbild bleibt auf der Strecke. Mit über 5.000 Tier- und Pflanzenarten zählen Streuobstwiesen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Heute gehören sie aber zu den am stärksten gefährdeten Biotopen in unseren Breiten.

 

Vorläufer der Zeller Streuobstwiesen war der Weinbau, der durch die Überbleibsel von Trockenmauern der einstigen Weinterrassen an mehreren Stellen noch erkennbar ist. Die Reblaus bedeutete das Aus für den Weinbau in Zell. 1880 gab es noch 29 Weingärtner in Zell. 1914 war der Weinbau bereits Geschichte und die Streuobstwiesen wurden angelegt. Von da an lagerte Most statt Wein in den Kellern.

 

Seit dem 16. Juli 1990 besteht das Landschaftsschutzgebiet Esslingen, das 7 Teilgebiete umfasst. Der Teil E dieses Gebiets in Zell gehören 144,6 ha, das sind mehr als zwei Drittel der gesamten offenen, nördlich von Zell gelegenen Landschaft. Durch die Naturschutz-Verordnung sollen die unbebauten Flächen, die Streuobstwiesen, Weinberglandschaften, Waldränder und deren schützenswerte Grünbestände als Lebensraum erhalten werden. Verboten sind alle Handlungen, die den Charakter des Gebiets verändern, oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Knackpunkt für viele “Stückles-Besitzer“ ist, dass Einfriedung von Grundstücken und die Errichtung von baulichen Anlagen nur mit vorheriger Genehmigung zulässig sind. Dies sind nur zwei Bereiche aus einem langen Katalog mit Verboten.

Um die Unterschutzstellung der Landschaft nicht auszuhöhlen, wird die Genehmigungspraxis sehr restriktiv gehandhabt. Dort, wo auf der Zeller Markung dennoch Gartenhäuser stehen, ist meist ein Wochenendhausgebiet ausgewiesen, in dem bei bestimmter Grundstücksgröße Gartenhäuser aufgestellt werden dürfen. Die zahlreiche Gartenhäuser außerhalb von Gartenhausgebieten stammen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Landschaftsschutzverordnung und genießen Bestandsschutz.

 

Hans Bosse

Druckversion | Sitemap
© Bürgerausschuss Esslingen-Zell