Weihnachten 1949 stand vor der Tür. Am Tag vor Heiligabend versammelte sich erstmals eine große Anzahl Zeller unter dem Weihnachtsbaum auf dem Rathausplatz. Der Gesangverein Concordia, der Musikverein Zell am Neckar und ein Schülerchor sorgten für eine festliche Stimmung. Für Familie Sauereisen wurden die Feiertage durch ein Telegramm verschönert, das die Rückkehr des Sohnes aus russischer Gefangenschaft ankündigte. Kurz vor 21 Uhr war dann Schluss mit der feierlichen Stimmung.
Die Nachricht von einem Mordanschlag in der Bachstraße auf Bäckermeister Friedrich Greiner verbreitete sich in Zell wie ein Lauffeuer. Was war passiert? Bäckermeister Greiner wollte den Stand der
Bauarbeiten an seinem Glasdach
überprüfen, als ihn ein von oben kommender 10 kg schwerer Stein an Kopf und Schulter traf. Die Bauhandwerker trugen den bewusstlosen Bäcker ins Haus und verständigten den Krankenwagen. Im Krankenhaus
wurde ein Schädelbruch und ein Schlüsselbeinbruch festgestellt. Nach 13 Tagen kam der bewusstlose Verletzte wieder zu sich, musste aber noch mehrere Monate im Krankenhaus verbringen.
Den Bäckermeister verband mit seinem Nachbarn, dem Schuhmachermeister Adolf Jesinger, schon seit geraumer Zeit eine solide Feindschaft. Der Bäckermeister, ein Reingeschmäckter, machte in Zell gute
Geschäfte und konnte an die Stelle seines alten Hauses schnell einen Neubau hinstellen, der allerdings größer als genehmigt ausfiel. Zusätzlich kam noch, ohne Baugenehmigung, ein Glasdach hinzu.
Alles Dinge die dem Haus des Schuhmachermeisters das Licht nahmen. Die Behörden, Bürgermeisteramt und Kreisbaumeister, an die sich der Nachbar wendete, erklärten,
dass seine Beschwerden rechtens sei. Unternommen haben sie jedoch nichts – und der Streit schwelte weiter. Wen wundert es, dass die Gerüchteküche den Nachbarn als Täter präsentierte.
Um eine Verdunkelungsgefahr auszuschließen, wurde Jesinger noch am gleichen Abend von der Polizei, die eine Stunde nach der Tat eintraf, vorläufig festgenommen. Über die Vernehmung des
Verdächtigen wurde kein Protokoll angefertigt, was im Verlauf der späteren Gerichtsverhandlung noch eine Rolle spielte. Am darauffolgenden Samstag veranlasste das Amtsgericht Esslingen die
sofortige Freilassung des Inhaftierten.
Nach Abschluss der Ermittlungen durch die Mordkommission wurde Jesinger erneut festgenommen. Nach den Indizien soll Jesinger den Stein vom Bühnenfenster seines Hauses auf Greiner geworfen haben. Bei
den Untersuchungen wurden Fasern von Jesingers Arbeitskleidung am Stein gefunden. Auch Spuren auf dem Fenstersims und dort gefundene, zum Stein passende Splitter, sprachen für einen Steinwurf aus
besagtem Bühnenfenster. Das Ereignis bescherte dem sonst so beschaulichen Zell, auch in den überregionalen Zeitungen eine hohe Präsenz. In den Nachbargemeinden hatte Zell schnell den Namen
“Steinwurfhausen“ weg.
Am 22.11.1950 begann im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Stuttgart der Prozess gegen den Schuhmachermeister Adolf Jesinger. Unter den zahlreichen Prozessbeobachtern war auch Deutschlands bekanntester Gerichtsreporter Gerhard Hermann Mostar, der u.a. für den SDR arbeitete. Im Verlauf der Verhandlung zeigte sich, dass Bäckermeister Greiner auch mit einigen anderen Zellern Streit hatte. Greiner wurde Schürzenjägerei vorgeworfen, er habe von seiner Ellbogenfreiheit gegenüber der Nachbarn Weiber Gebrauch gemacht. Über sein Eheleben wolle er keine Auskunft geben. Seine Ehefrau gibt jedoch vor Gericht zu, dass ihr Mann sie einmal geschlagen habe, aber daran sei sie selber schuld gewesen. Es wurde im Verlauf der Verhandlung vieles vorgebracht, was für die Beweisführung nicht unbedingt hilfreich war.
Der Angeklagte Jesinger berichtete über das anfänglich gute Verhältnis zwischen ihm und Greiner. Dies sei aber durch die rechtswidrigen Bauten zu Bruch gegangen. Bei einem Streit wegen der
fehlenden Baugenehmigung für das Glasdach habe er ihm “auf die Fresse neigeschlage“, so die Eßlinger Zeitung vom 23.11.1950. Wegen erneuter Beweisaufnahmen wurde die Verhandlung unterbro-
chen und am 27.11.1950 fortgesetzt. Im Schlussplädoyer beantragte der Staatsanwalt für den Angeklagten Jesinger eine Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in Höhe von von 3 Jahren und 6 Monaten.
Das Schwurgericht konnte
jedoch keine lückenlose Kette von Indizien erkennen, die eindeutig auf eine alleinige Täterschaft des Schuhmachers Adolf Jesinger hingewiesen hätte. Jesinger verließ mit einem Freispruch das
Gericht.
Hans-Joachim Bosse
und Dieter Volk